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   OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22   

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OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22 (https://dejure.org/2022,39820)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.09.2022 - 2 LB 3/22 (https://dejure.org/2022,39820)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. September 2022 - 2 LB 3/22 (https://dejure.org/2022,39820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 8
    (einfacher) Vorteil; Anliegergrundstück; Ausbaubeitragsrecht; fußläufige Entfernung; Heranfahren; Herauffahren; Inanspruchnahmemöglichkeit; Parkflächen; Rückwirkungsverbot; Satzungskorrektur

  • rechtsportal.de

    KAG § 8
    Heranziehung des Eigentümers eines Anliegergrundstücks zu Abgaben für den Ausbau von Verkehrseinrichtungen vorort

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (59)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 146/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22
    Hierbei ist nicht erforderlich, dass den Grundstückseigentümern (im Vergleich zur erstmaligen Herstellung bzw. zum letztmaligen Ausbau) zusätzliche oder auch nur dieselben Vorteile geboten werden (vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 26. September 2007 - 2 LB 20/07 -, juris Rn. 32; vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, juris Rn. 8 ff.; vom 22. August 1996 - 2 L 291/95 -, n. v.).

    Das ist der Fall, wenn sich der Ausbauzustand positiv von dem zum Zeitpunkt der erstmaligen Herstellung unterscheidet (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 2 M 30/95 -, juris Rn. 18), z. B. durch eine stärker differenzierende funktionale Aufteilung der Gesamtfläche oder eine dem Verkehrsbedürfnis besser entsprechende und in diesem Sinne höherwertige Art der Befestigung etc. (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 13. Mai 2004 - 2 LB 78/03 -, n. v.; vgl. Thiem/Böttcher, a. a. O., Rn. 373 m. w. N.).

    Dies ist für jede Teileinrichtung getrennt zu beurteilen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, a. a. O.; vgl. Thiem/Böttcher, a. a. O.).

    Insofern führt neben der Einrichtung einer Tempo-30-Zone und der geringen Fahrbahnbreite die Ausgestaltung der Straße mit den neuen, schon baulich besonders gekennzeichneten Haltebereichen zusätzlich zu einem langsameren Fahren, sodass bei der beibehaltenen Fahrbahnbreite von 5 Metern ein reibungs- und gefahrloser Begegnungsverkehr, auch mit Lastkraftwagen, weiterhin gefahrlos möglich bleibt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, juris Rn. 10 ff.).

    Im Beitragsrecht sind vielmehr Zweck, Straßentyp und Funktionsfähigkeit der Fahrbahn - hier als reine Anliegerstraße - maßgeblich zu berücksichtigen (stRspr., vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, juris Rn. 10 ff.; vom 23. Juli 2008 - 2 LB 54/07 -, juris Rn. 33; vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 -, juris Rn. 59; Beschlüsse vom 14. November 2008 - 2 MB 21/08 -, juris Rn. 6 f. und vom 28. Mai 2018 - 2 MB 1/18 -, juris Rn. 13; sowie Habermann, in: Praxis der Kommunalverwaltung, KAG-Kommentar, § 8 Rn. 331 m. w. N.).

    Verkehrswidriges Verhalten von Verkehrsteilnehmern - z. B. Parken oder Fahren auf dem Gehweg - berührt die Beitragsfähigkeit der Ausbaumaßnahme grundsätzlich nicht, selbst wenn der Kläger dies subjektiv so empfinden mag (vgl. zuletzt OVG Schleswig, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 2 LA 463/18 -, juris Rn. 16 und vom 5. März 2021 - 2 LA 214/17 -, juris, Rn. 21 m. w. N.; Urteil vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, juris, Rn. 11).

    Deshalb stellt sich bei einer Erneuerung auch die Frage nach kompensationsfähigen Nachteilen nicht (vgl. nur OVG Schleswig, Urteil vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, juris Rn. 13; zum Ganzen auch OVG Schleswig, Beschluss vom 23. März 2022 - 2 LA 463/18 -, juris Rn. 15).

  • OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 1425/18

    Verkehrsanlage; Ausdehnung; natürliche Betrachtungsweise; Zäsur; Kreuzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22
    Unerheblich sind deshalb die subjektiven Absichten und Möglichkeiten des jeweiligen Beitragsschuldners, insbesondere die von ihm gewählte konkrete Nutzung seines Grundstücks (vgl. OVG Bautzen Urteil vom 4. Mai 2022 - 5 A 1425/18 -, BeckRS 2022, 15925 Rn. 38, beck-online; Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 A 580/17 -, juris Rn. 20 und vom 11. September 2017 - 5 B 158/17 -, juris Rn. 9 ff., m. w. N.).

    Es kommt also - anders als im Erschließungsbeitragsrecht - nicht darauf an, ob die abzurechnende erneuerte oder verbesserte Straße dem Grundstück diejenige wegemäßige Erschließung vermittelt, die für die zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung erforderlich ist (vgl. OVG Bautzen, Urteile vom 4. Mai 2022 - 5 A 1425/18 -, BeckRS 2022, 15925 Rn. 41, beck-online und vom 17. Juni 2008 - 5 B 514/07 -, juris Rn. 17 ff.; Beschluss vom 31. Januar 2013 - 5 A 783/10 -, juris Rn. 15-17; vgl. auch VGH München, Urteil vom 8. März 2010 - 6 B 09.1957 -, juris Rn. 18).

    Ein absolutes Halteverbot auf der abzurechnenden Straße kann danach erschließungsbeitragsrechtlich der wegemäßigen Erschließung eines anliegenden Wohngrundstücks entgegenstehen, falls mit Kraftfahrzeugen nicht direkt auf das Grundstück gefahren werden kann (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 4. Mai 2022 - 5 A 1425/18 -, BeckRS 2022, 15925 Rn. 40, beck-online; VGH München, Beschluss vom 28. September 2015 - 6 B 14.606 -, juris Rn. 21; OVG Münster, Besc?hluss vom 30. August 2010 - 15 A 646/07 -, juris Rn. 17 ff.).

    Dies ist indes auf das Ausbaubeitragsrecht nicht übertragbar (vgl. ebenso: OVG Bautzen, Urteil vom 4. Mai 2022 - 5 A 1425/18 -, BeckRS 2022, 15925 Rn. 41).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2022 - 2 LA 463/18

    Straßenausbaubeitragserhebung in Schleswig-Holstein; Entstehen der sachlichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22
    Der Erneuerungsbedarf der in den 1960er Jahren erstmals hergestellten Einrichtung ist in dem Sinne indiziert, dass die Beklagte im Rahmen ihres Ermessens von der Notwendigkeit einer Erneuerung ausgehen durfte (vgl. dazu zuletzt OVG Schleswig, Beschluss vom 23. März 2022 - 2 LA 463/18 -, juris Rn. 12; vgl. auch Beschluss vom 5. März 2021 - 2 LA 214/17 -, juris, Rn. 16 ; vgl. zudem Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein, 26. Lfg., Stand Juni 2021, Erl. § 8 Rn. 326a m. w. N.).

    Insoweit ist ein einfacher Vorteil ausreichend und ein besonderer Vorteil - anders als von § 8a KAG für die Erhebung wiederkehrender Beiträge gefordert - nicht erforderlich (zum Ganzen: OVG Schleswig, Beschluss vom 23. März 2022 - 2 LA 463/18 -, juris Rn. 34).

    Verkehrswidriges Verhalten von Verkehrsteilnehmern - z. B. Parken oder Fahren auf dem Gehweg - berührt die Beitragsfähigkeit der Ausbaumaßnahme grundsätzlich nicht, selbst wenn der Kläger dies subjektiv so empfinden mag (vgl. zuletzt OVG Schleswig, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 2 LA 463/18 -, juris Rn. 16 und vom 5. März 2021 - 2 LA 214/17 -, juris, Rn. 21 m. w. N.; Urteil vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, juris, Rn. 11).

    Deshalb stellt sich bei einer Erneuerung auch die Frage nach kompensationsfähigen Nachteilen nicht (vgl. nur OVG Schleswig, Urteil vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, juris Rn. 13; zum Ganzen auch OVG Schleswig, Beschluss vom 23. März 2022 - 2 LA 463/18 -, juris Rn. 15).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22
    Dementsprechend regelt die vorliegende Straßenausbaubeitragssatzung in § 14 Abs. 2 SAS ausdrücklich, dass durch das rückwirkende Inkrafttreten Beitragspflichtige nicht ungünstiger gestellt werden als nach dem bisherigen Satzungsrecht (zum Schlechterstellungsverbot vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. März 2002 - 2 K 4/00 -, juris; zur Zulässigkeit rückwirkender Satzungen unter Beachtung des Schlechterstellungsverbotes allg.: vgl. z. B. OVG Schleswig, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris Rn. 73).

    Für das Vorliegen eines vorauszahlungsfähigen Ausbaus ist zusätzlich gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG (grundlegend zu dieser Norm und ihrer Vereinbarkeit mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Bestimmtheitsgebot bzw. Gebot der Normenklarheit vgl. nur OVG Schleswig, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris Rn. 49 ff.), § 1 SAS notwendig, aber auch hinreichend, dass die Tatbestandsmerkmale einer Herstellung, eines Ausbaus und Umbaus oder einer Erneuerung einer öffentlichen Einrichtung erfüllt sind.

    Im Ausbaubeitragsrecht ist diese besondere Beziehung darin begründet, dass diese bestimmten Grundstücke sich von allen anderen darin unterscheiden, dass aufgrund ihrer räumlich engen Beziehung zur Einrichtung erfahrungsgemäß angenommen werden kann, dass von ihnen aus die Verkehrseinrichtung im stärkeren Umfang in Anspruch genommen werden kann als von anderen Grundstücken und dass dies zu einer Steigerung ihres Gebrauchswertes führt, die für die anderen Grundstücke nicht in vergleichbarer Weise eintritt (vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris Ls 3-5 und Rn. 52 ff. m. w. N. und vom 15. August 2019 - 2 LB 6/19 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 5. März 2021 - 2 LA 214/17 -, juris Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 9 B 17.19 -?, juris Rn. 4).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2021 - 2 LA 214/17

    Ausbau einer Straße

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22
    Der Erneuerungsbedarf der in den 1960er Jahren erstmals hergestellten Einrichtung ist in dem Sinne indiziert, dass die Beklagte im Rahmen ihres Ermessens von der Notwendigkeit einer Erneuerung ausgehen durfte (vgl. dazu zuletzt OVG Schleswig, Beschluss vom 23. März 2022 - 2 LA 463/18 -, juris Rn. 12; vgl. auch Beschluss vom 5. März 2021 - 2 LA 214/17 -, juris, Rn. 16 ; vgl. zudem Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein, 26. Lfg., Stand Juni 2021, Erl. § 8 Rn. 326a m. w. N.).

    Im Ausbaubeitragsrecht ist diese besondere Beziehung darin begründet, dass diese bestimmten Grundstücke sich von allen anderen darin unterscheiden, dass aufgrund ihrer räumlich engen Beziehung zur Einrichtung erfahrungsgemäß angenommen werden kann, dass von ihnen aus die Verkehrseinrichtung im stärkeren Umfang in Anspruch genommen werden kann als von anderen Grundstücken und dass dies zu einer Steigerung ihres Gebrauchswertes führt, die für die anderen Grundstücke nicht in vergleichbarer Weise eintritt (vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris Ls 3-5 und Rn. 52 ff. m. w. N. und vom 15. August 2019 - 2 LB 6/19 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 5. März 2021 - 2 LA 214/17 -, juris Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 9 B 17.19 -?, juris Rn. 4).

    Verkehrswidriges Verhalten von Verkehrsteilnehmern - z. B. Parken oder Fahren auf dem Gehweg - berührt die Beitragsfähigkeit der Ausbaumaßnahme grundsätzlich nicht, selbst wenn der Kläger dies subjektiv so empfinden mag (vgl. zuletzt OVG Schleswig, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 2 LA 463/18 -, juris Rn. 16 und vom 5. März 2021 - 2 LA 214/17 -, juris, Rn. 21 m. w. N.; Urteil vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, juris, Rn. 11).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2012 - 4 LB 3/12

    Heranziehung der Eigentümer eines Grundstücks im unbeplanten Innenbereich einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22
    In diesem Sinne ist die Verbesserung nach schleswig-holsteinischem Landesrecht ein Unterfall des Ausbaus und daher kein auch den gesonderten Tatbestand des Umbaus qualifizierendes Merkmal (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 -, juris Rn. 49 m. w. N.).

    Eine Verbesserung der Straßenbeleuchtung ist nach den dargestellten Maßstäben durch die bessere Ausleuchtung der Straße gegeben, die durch die Erhöhung der Zahl der Leuchten und/oder eine Erhöhung der Leuchtkraft erreicht wird (vgl. nur OVG Schleswig, Urteil vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 -, juris Rn. 48).

    Im Beitragsrecht sind vielmehr Zweck, Straßentyp und Funktionsfähigkeit der Fahrbahn - hier als reine Anliegerstraße - maßgeblich zu berücksichtigen (stRspr., vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, juris Rn. 10 ff.; vom 23. Juli 2008 - 2 LB 54/07 -, juris Rn. 33; vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 -, juris Rn. 59; Beschlüsse vom 14. November 2008 - 2 MB 21/08 -, juris Rn. 6 f. und vom 28. Mai 2018 - 2 MB 1/18 -, juris Rn. 13; sowie Habermann, in: Praxis der Kommunalverwaltung, KAG-Kommentar, § 8 Rn. 331 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1999 - 15 A 352/99
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22
    Auch das (erstmalige) Anlegen von Parkstreifen stellt grundsätzlich eine Verbesserung der (ganzen) Einrichtung dar, weil die funktionale Aufteilung der Gesamtfläche der Straße durch Schaffung einer zusätzlichen Teileinrichtung vorteilhaft verändert wird (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2003 - 2 LB 55/02 -, juris Leitsatz; vgl. OVG Münster, Beschluss vom 12. Februar 1999 - 15 A 352/99 -, juris Rn. 5 ff.; Urteil vom 29. September 1989 - 2 A 2052/86 -, n. v.; vgl. Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Auflage 2022, S. 935, Rn. 53 m. w. N., und S. 837, Rn. 128 f. m. w. N.).

    Das führt dazu, dass bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands für eine solche Verbesserungsmaßnahme alle durch die Straße "erschlossenen" Grundstücke zu beteiligen sind, da das in Gestalt von Parkbuchten in einer Straße verbesserte Parkangebot grundsätzlich den Eigentümern aller durch die Einrichtung erschlossenen Grundstücke Vorteile vermittelt, und zwar unabhängig davon, ob der einzelnen Grundeigentümer - etwa weil er, wie der Kläger, über eine Garage oder einen Stellplatz verfügt - für sein Grundstück konkret auf die Anlegung von Parkbuchten angewiesen ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 12. Februar 1999 - ?15 A 352/99 -?, juris Rn. 7 f.; vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., S. 935, Rn. 53 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 26.03.2002 - 6 B 96.3901
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22
    Eine die Verbesserungsmaßnahme ausschließende Unterschreitung einer Mindestbreite der Parkflächen (vgl. z. B. für eine Breite von lediglich 1, 5 m OVG Münster, Urteil vom 15. November 1991 - 2 A 1232/89 -, n. v.; bzw. für die Unterschreitung einer Mindestbreite von 1, 75 m , vgl. VGH München, Urteil vom 26. März 2002 - 6 B 96.3901 -, juris Rn. 29; vgl. zu allem bei Driehaus/Raden, a. a. O., S. 838, Rn. 132) liegt nicht vor, da die Parkstreifen 2 m breit sind (vgl. Verkehrszeichenplanung, Bl. 73, 193 f. d. GA).

    Neu ist daher lediglich die Unterteilung in eigene und ausdrückliche Funktionsflächen für den fließenden und den ruhenden Verkehr, was sich auf die Verkehrsabläufe positiv auswirkt (vgl. VGH München, Urteile vom 26. März 2002 - 6 B 96.3901 -, juris Rn. 25 und vom 20. Mai 1999 - 6 B 96.1055 -, juris Rn. 44 ff.; OVG Kassel, Urteil vom 20. Juli 1993 - 5 TH 2859/90 -, juris Rn. 7).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 54/07

    Anliegeranteil; Anliegerstraße; Fahrradstraße; Innerortsstraße;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22
    Einer weiteren Differenzierung im Hinblick auf die Teileinrichtungen bedarf es nicht, da durchgreifende Unterschiede im Hinblick auf die vermittelten Vorteile nicht ersichtlich sind (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 LB 54/07 -, juris Rn. 40).

    Im Beitragsrecht sind vielmehr Zweck, Straßentyp und Funktionsfähigkeit der Fahrbahn - hier als reine Anliegerstraße - maßgeblich zu berücksichtigen (stRspr., vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, juris Rn. 10 ff.; vom 23. Juli 2008 - 2 LB 54/07 -, juris Rn. 33; vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 -, juris Rn. 59; Beschlüsse vom 14. November 2008 - 2 MB 21/08 -, juris Rn. 6 f. und vom 28. Mai 2018 - 2 MB 1/18 -, juris Rn. 13; sowie Habermann, in: Praxis der Kommunalverwaltung, KAG-Kommentar, § 8 Rn. 331 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 20/07

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22
    Hierbei ist nicht erforderlich, dass den Grundstückseigentümern (im Vergleich zur erstmaligen Herstellung bzw. zum letztmaligen Ausbau) zusätzliche oder auch nur dieselben Vorteile geboten werden (vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 26. September 2007 - 2 LB 20/07 -, juris Rn. 32; vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, juris Rn. 8 ff.; vom 22. August 1996 - 2 L 291/95 -, n. v.).

    Hindernisse, die der Inanspruchnahme der Straße von einem in ausreichender Breite - wie hier mit über 10 m - angrenzenden Grundstück tatsächlich oder rechtlich entgegenstehen, schließen die Beitragspflicht nicht aus, soweit der Fortbestand des Hindernisses allein vom Willen des Grundstückseigentümers abhängt (vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 29. April 2013 - 4 LA 27/13 -?, n. v., S. 3, vom 14. November 2016 - 2 LB 4/16 -, juris Rn. 16 und vom 26. September 2007 -? 2 LB 20/07 -, juris Rn. 31; vgl. Habermann, in: Habermann/Arndt, Praxis der Kommunalverwaltung, KAG, § 8 Rn. 181-182).

  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

  • VGH Bayern, 20.05.1999 - 6 B 96.1055
  • VGH Bayern, 10.07.2002 - 6 N 97.2148
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 2 LB 6/19

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2015 - 15 B 730/15

    Beitragsfähigkeit einer straßenbaulichen Verbesserung durch verkehrstechnisch

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 2 LA 216/17

    Ausbaubeitrag für Anliegerstraße im Amtsbereich Lütjenburg hat Bestand

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 4/00

    Normenkontrollverfahren betreffend die Gültigkeit einer Fremdenverkehrsabgabe;

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 117/03

    Erreichbarkeit; Fußgängerstraße; Kfz; Kraftfahrzeug; Nutzfahrzeug; PKW;

  • OVG Thüringen, 25.09.2013 - 4 EO 1205/10

    Zur Relevanz straßenverkehrsrechtlicher Zugangshindernisse im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1992 - 2 A 399/91

    Funktionsfähigkeit einer Teileinrichtung; Verkehrstechnische Funktion;

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 4/14

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Heranziehung bei erstmaliger

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08

    Aufwandsverteilung; Erneuerung; Gemeindeanteil; Instandsetzung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2010 - 15 A 646/07

    Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs i.S.d. Abgabenordnung ( AO ) bei Teilung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

  • OVG Sachsen, 31.01.2013 - 5 A 783/10

    Straßenausbaubeitrag, Vorteilsbegriff, Sondervorteil, Hinterliegergrundstück,

  • BVerwG, 30.07.2018 - 9 B 23.17

    Gebrauchswert; Sondervorteil; Straßenausbaubeitrag; Verkehrswert; Vorteil;

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

  • OVG Sachsen, 17.06.2008 - 5 B 514/07

    Ausbaubeitrag; Vorteilsbegriff; Verteilungsflächen; Erschließungsanlage

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2018 - 2 MB 1/18

    Erhebung von Ausbaubeiträgen für vor Inkrafttreten der Beitragssatzung begonnene

  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit;

  • VGH Hessen, 20.07.1993 - 5 TH 2859/90

    Straßenbeitrag: Kompensation einer Verbesserung durch gleichzeitige

  • OVG Sachsen, 11.09.2017 - 5 B 158/17

    Ausbaubeitragspflicht einer nicht zur Straße gehörenden Teilfläche eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2016 - 2 LB 4/16

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Zufahrt zu einer (klassifizierten) Straße;

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1996 - 2 L 339/95

    Straße; Fahrbahn; Gehweg; Mischfläche; Fußgängerzone; Wohnruhe;

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2003 - 2 LB 55/02
  • OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17

    Ausbaubeitrag, Verbesserung und Erneuerung einer Verkehrsanlage,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1990 - 2 A 2787/86

    Gehweg; Frostschutzschicht; Plattenbeleg; Mindestbreite; Verbessung ;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.1998 - 15 A 2635/98

    Verwaltungsprozessrechtliche Voraussetzungen eines ein unzulässigen Übergehens

  • BVerwG, 27.05.2020 - 9 B 17.19

    Straßenausbaubeitrag; Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebiets als

  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 6 ZB 19.2057

    Heranziehung zum Straßenausbaubeitrag

  • VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Erreichbarkeit; Heranfahrenkönnen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2000 - 15 A 4756/96

    Heranziehung des Grundstückseigentümers zu einem Straßenbaubeitrag für den Ausbau

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 10526/18

    Aufhebung eines Beitragsvorausleistungsbescheid; Gemeindeanteil für eine

  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossenseins bei

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2021 - 5 LA 207/20

    Notwendigkeit der Verdeutlichung eines gesetzlichen durch ein eingeschränktes

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19

    Kosten für den Einsatz gemeindeeigenen Personals beim Aufwendungsersatzanspruch

  • VG Schleswig, 07.07.2016 - 9 B 11/16

    Ausbaubeiträge; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 2 LB 10/19

    Erfolglose Klage eines Fachhochschulprofessors gegen die Anrechnung der Erhöhung

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 14/11

    Vorauszahlung für Anschlussbeitrag; Erstattung; Eintritt der

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2020 - 2 KN 2/18

    Geänderte und mit Rückwirkung versehene Straßenreinigungs- und

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68

    Bestandskraft eines erst nach seinem Ergehen durch Rückwirkung des

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 2 LB 43/08

    Erledigung; Prozessrecht; Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.10.1995 - 2 M 30/95
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 2 LA 85/19

    Ausbaubeitragsrecht: Austausch der Rechtsgrundlage; Abnahme unter Vorbehalt;

    Offenbleiben kann in diesem Zusammenhang, ob im schleswig-holsteinischen Landesrecht die Beitragserhebungspflicht unmittelbar aus dem Kommunalabgabengesetz folgt oder dieses nur ein Beitragserhebungsrecht einräumt, aus dem erst in Verbindung mit den kommunalrechtlichen Grundsätzen der Einnahmebeschaffung (und §§ 75 f. GO) die Verpflichtung zum Erlass einer Beitragssatzung entsteht, die ihrerseits eine Beitragserhebungspflicht im in der Satzung festgelegten Umfang auslöst (vgl. dazu Urteil des Senats vom 8. September 2022 - 2 LB 3/22 -, juris Rn. 27 zu Straßenausbaubeiträgen).
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